Gemäß § 7(1) der Kieler Straßenreinigungssatzung wird den Eigentümerinnen
und Eigentümern der anliegenden Grundstücke für alle Straßen die Pflicht
übertragen, auf den Gehwegen in der Frontlänge der anliegenden
Grundstücke Schnee zu räumen und bei Glatteis zu streuen.
Deshalb gilt: Auch Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen Schnee und Eis beseitigen, und zwar auf den an ihr Grundstück anliegenden
Kann der Winterdienst nicht selbst durchgeführt werden, muss eine andere geeignete Person oder Firma beauftragt werden.
Deshalb gilt: Auch Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen Schnee und Eis beseitigen, und zwar auf den an ihr Grundstück anliegenden
- Gehwegen (Bürgersteige, Treppenanlagen, Verbindungswege)
- gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen
- begehbaren Seitenstreifen in Straßen, in denen es keine Gehwege gibt, oder
- auf einem den Bedürfnissen des Fußgängerverkehrs entsprechenden Streifen der Fahrbahn
- Bushaltestellenbereichen und Fahrgastunterständen, die nicht durch einen Radweg vom Gehweg getrennt sind
Kann der Winterdienst nicht selbst durchgeführt werden, muss eine andere geeignete Person oder Firma beauftragt werden.
Schnee
Schnee muss an jedem Wochentag bis 9.00 Uhr in einer Breite von mindestens 1,50 m geräumt werden, auch wenn es noch anhält zu schneien. Nach jedem neuen Schneefall muss der Schnee innerhalb einer Stunde wieder geräumt werden. Unebenheiten, die durch festgetretenen Schnee entstanden sind, müssen so oft wie erforderlich unverzüglich beseitigt werden.Die Schneeräumpflicht endet grundsätzlich um 20.00 Uhr.
Eis
Glatteis muss werktags bis 8.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr in einer Breite von mindestens 1,50 m beseitigt werden. Neugebildetes Glatteis muss so oft wie nötig unverzüglich beseitigt werden.Die Eisbeseitigungspflicht endet grundsätzlich um 20.00 Uhr.
Wichtige Regeln
- Die Schneeräumbreite sowie die Eisräum- und Streubreite müssen mindestens 1,50 m betragen.
- Es dürfen grundsätzlich nur abstumpfende Streumittel, z.B. Sand, eingesetzt werden.
- Ausnahme: Bei Eisregen darf auch Streusalz ausgebracht werden. Ebenso, wenn sich auf Treppen, Rampen, starken Gefäll- und Steigungsstrecken sowie Brückenauf- und -abgängen Glatteis gebildet hat.
- Passantinnen und Passanten müssen Fußgängerüberwege ohne Gefahr oder Behinderung erreichen können.
- An Bushaltestellen müssen die Fußgängerinnen und Fußgänger gefahrlos in die Busse ein- und aussteigen können. Das schließt den Weg vom Fahrgastunterstand zum Bus mit ein.
Wohin mit Schnee und Eis?
Vorgärten, Flächen auf dem eigenen Grundstück oder andere Geländestreifen sollen zur Schnee- und Eisablagerung genutzt werden.Grundsätzlich können Schnee und Eis auf dem Bürgersteig auf dem der Fahrbahn zugewandten Bereich abgelagert werden. Wenn der Bürgersteig schmaler als 1,50 m ist oder es keinen Bürgersteig gibt, sollen die oben genannten Flächen primär für die Schnee- und Eisablagerung genutzt werden. Erst wenn dies nicht möglich ist, können Schnee und Eis am Rand der Fahrbahn abgelagert werden.
Der Verkehr darf nicht behindert werden. Der vorhandene Parkraum soll erhalten bleiben.
Nachbarschaftshilfe
Manche Menschen sind auf Hilfe angewiesen. - Überlegen Sie doch einmal, ob Sie nicht für Ihre Nachbarin oder Ihren Nachbarn den Winterdienst übernehmen können.Tipps für den Winter
- Bereiten Sie sich rechtzeitig auf den Winter vor. Streumittel und Winterdienstgerätschaften werden immer früher im Jahr in den Geschäften angeboten.
- Nutzen Sie die Möglichkeiten der Wettervorhersage und richten Sie sich im Alltag auf Schnee- und Glatteissituationen ein.
- Passen Sie immer Ihre Fahrweise an die Fahrbahnverhältnisse an. Winterreifen erhöhen die Sicherheit.
- Für Fahrräder gibt es auch Winterreifen (Spikes).
- Verlassen Sie sich nicht nur auf andere: Winterfeste Schuhe mit Profilsohle können Ausrutscher verhindern.
Darauf sollten Sie immer achten
- Bitte sorgen
Sie unbedingt für einen schnee- und eisfreien, sicheren Zugang zu den
Mülltonnen und einen freien Zugang zur Straße (Schneewalldurchstiche
machen), so dass wir die Mülltonnen vom Tonnenstandplatz bis an das
Müllfahrzeug ziehen können. Anderenfalls können wir nicht für eine reibungslose Müllentsorgung garantieren.









