Bitte nur Bioabfall!
Falsch befüllte Tonnen bleiben stehen

„Tonne falsch befüllt“ – diesen Aufkleber können Kieler*innen ab sofort auf ihre Bioabfalltonnen finden, wenn sie neben Garten- und Küchenabfällen auch andere Abfälle wie Plastiktüten oder Glasflaschen in der Tonne entsorgt haben. Diese Abfalltonnen werden von der Bioabfalltour nicht geleert, sondern stehengelassen. Die Biotonne muss dann selbst nachsortiert oder eine kostenpflichtige Sonderleerung als Restabfall beauftragt werden. Die entstehenden Kosten fallen auf die Verursachenden.
Eine sortenreine Trennung ist beim Bioabfall wichtig. Warum? Bioabfall ist Ausgangsstoff für eine energetische (Biogas) und stoffliche (Kompost) Weiternutzung. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel (ABK) als öffentlicher Entsorger ist gesetzlich verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, den Abfall ohne Störstoffe zur weiteren Verwertung einer Bioabfallbehandlungsanlage (BBA) zu überlassen. Am 5. Mai 2022 trat die Novelle der Bioabfallverordnung in Kraft und die 3. Stufe greift jetzt. Was bedeutet das für den ABK? Maximal 1 Prozent Gesamtkunststoffmenge sind bei der Abgabe des Biomülls in der Entsorgungsanlage zulässig. Zu dem sogenannten Rückweisungswert zählen weitere Störstoffe wie unter anderem Glas, Restabfall oder Metall.
Bereits in den vergangenen Monaten gab es erhebliche Probleme mit dem BBA-Vertragspartner: Denn immer mal wieder wurden Bioabfälle abgelehnt, weil hier zu viel Plastik (Plastiktüten), Glas oder andere Abfälle, die nichts im Bioabfall zu suchen haben, gefunden worden sind und der Bioabfall somit wertlos und unbrauchbar für eine weitere Verwertung wurde. Als Folge mussten die Bioabfälle in die Müllverbrennungsanlage gebracht und hier teurer als Restabfall entsorgt werden.
Dies verursacht zusätzliche Kosten, die der ABK den Verursachenden in Rechnung stellen muss. Abfalltrennung ist ein wichtiger Faktor für Ressourcenschonung und jeder ist dazu angehalten, seinen Abfall korrekt zu trennen und zu entsorgen.