Sicherheit bei der Abfallsammlung

Rückwärtsfahren

Laut Unfallstatistik gehört Rückwärtsfahren zu den häufigsten Unfallursachen mit Personenschaden im Straßenverkehr. Eine nochmals erhöhte Gefahr besteht bei der Abfallsammlung, da die Sammelfahrzeuge sehr oft rückwärtsfahren und das in Wohngebieten in denen oft auch Kinder, Radfahrer*innen, Senioren und mobilitätseingeschränkte Menschen unterwegs sind. Daher hat der Gesetzgeber strengere Vorgaben für das Rückwärtsfahren in der Abfallwirtschaft erlassen. Hiernach ist Rückwärtsfahren grundsätzlich nur noch dort möglich, wo die zurückzulegende Strecke nicht länger als 150 Meter ist, beiderseits der Abfallsammelfahrzeuge jederzeit ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,5 Meter über die gesamte Rückfahrstrecke gewährleistet ist, das heißt: Eine Durchfahrtbreite von mindestens 3,55 Meter ist zwingend erforderlich, und die Sicht durch die Rückspiegel nach hinten darf nicht behindert werden (beispielsweise durch Bäume, Äste, Strauchwerk).

Zum Teil können die betroffenen Standplätze anders angefahren werden, um die Vorgaben zu erfüllen. Wo dies nicht möglich ist, sind verkehrsrechtliche und bauliche Änderungen umzusetzen. Dies bedeutet, dass in Absprache mit dem Ordnungsamt teilweise Halteverbote eingerichtet werden müssen, was in einigen Straßen zu einer deutlichen Verschlechterung der Parkraumsituation führen dürfte. Dies bedauern wir sehr, sehen aber keine Möglichkeit auf andere Weise in einer wirtschaftlich vertretbaren Weise die Abfallsammlung durchzuführen.

Für ihre Sicherheit verfügen bereits alle Sammelfahrzeuge des ABK über eine Rückfahrkamera und alle neu angeschafften Fahrzeuge über ein Seiten-Abbiege-Assistenzsystem, die beim Rückwärtsfahren, Zurücksetzen beziehungsweise genauem Positionieren des Fahrzeugs eine Hilfestellung darstellen und für mehr Sicherheit sorgen.

Der ABK erfüllt mit diesen Maßnahmen auch die Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern und tut alles, die Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer*innen zu minimieren und damit auch seine Mitarbeiter zu schützen. Sämtliche angedachte Maßnahmen haben der Werkleiter des ABK, Christian Schmitt, und der zuständige Abteilungsleiter Abfallwirtschaft, Carsten Richly, der Öffentlichkeit in allen Kieler Ortsbeiräten vorgestellt. Was davon umgesetzt wird, das wird noch mit den Fachämtern besprochen.

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